Ihre kompetente Hausverwaltung in Salzburg und Oberösterreich

professionelles Service aus einer Hand!

Als professionelle Hausverwalter sind wir spezialisiert auf die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung von Zinshäusern, Wohnungseigentums- und Gewerbeobjekten. Wir sind kompetent, persönlich und kundenorientiert und verfügen über eine langjährige Erfahrung als Immobilientreuhänder im Raum Salzburg Stadt, Salzburg Land sowie dem angrenzenden Oberösterreich. Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, eines Zinshauses oder einer Gewerbeimmobilie ist Vertrauenssache. Mit uns haben Sie einen lokalen und transparenten Partner an Ihrer Seite.

Wohnungseigentum / WEG

  • Inkasso u. Verwaltung von Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten
  • Mahnwesen gegenüber säumigen Miteigentümern
  • Führung einer Instandhaltungsrücklage gemäß § 31 WEG 2002 idgF
  • Erstellung der Jahresabrechnungen gemäß § 32 WEG 2002 idgF
  • Bezahlung und Controlling der anfallenden Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Kanal, Abfall,…)
  • Jährliche Neuberechnung und Vorschreibung der monatlichen Bewirtschaftungskosten
  • Kontoführung von Giro- und Instandhaltungskonto (auf Eigentümer lautend)
  • Erstellung einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und einer Jahresumsatzsteuererklärung im Zuge der Abrechnung
  • Erstellung von Finanzamtsbestätigungen
  • Darlehensverwaltung
  • Vertretung vor Behörden (Finanzamt, Gerichten, Baubehörden, ….)
  • Regelmäßige Inspektionen der Gebäude vor Ort
  • Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten nach Rücksprache mit den Miteigentümern in
  • Abstimmung mit den Eigentümern
  • Beauftragung und Kontrolle von Dienstnehmern (Hausmeister) und anderen Dienstleistern (Handwerker, Hausbetreuer,…)
  • Laufende Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen und Wartungsverträgen (z.B. Liftanlagen, Heizungswartungen, Kamine,…)
  • Erstellung eines Wirtschaftsplan und Vorausschau
  • Versicherung der Liegenschaft
  • Abhaltung von Eigentümerversammlungen gemäß § 25 WEG 2002

Zinshäuser / MRG

  • Vereinnahmen und Verwalten des Mietzinses und der Vorauszahlungen für Betriebskosten
  • Mahnungen für säumige Mieter und eventuelle Klageführung (nach Rücksprache mit Eigentümer)
  • Abschluss von Mietverträgen gegen gesondertes Honorar an den Mieter
  • Mitwirkung bei der Suche von potentiellen Käufern / Mietern durch unseren Kooperationspartner im Haus, RE/MAX Family
  • Gegebenenfalls Übergabe und Übernahme bei Mieterwechsel gegen gesondertes Honorar
  • Legung einer jährlichen Abrechnung an die Hauseigentümer und Mieter
  • Bezahlung und Controlling der anfallenden Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Kanal, Abfall,…)
  • Überweisungen der monatlichen Hauptmiete an die Eigentümer (nach Abzug der Aufwendungen für Eigentümer)
  • Erstellung von Mietverträgen (nur im Vollanwendungsbereich MRG)
  • Erstellung einer monatlichen (oder vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldung für die Vermietung und Überweisung an das Finanzamt oder den Eigentümer
  • Kautionseröffnung/Verwahrung und Rückgabe
  • Indexüberwachung laufend
  • Laufende Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen und Wartungsverträgen (z.B. Liftanlagen, Heizungswartungen, Kamine,…)
  • Beauftragung und Kontrolle von Dienstnehmern (Hausmeister) und anderen Dienstleistern (Handwerker, Hausbetreuer,…)
  • Laufende Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen und Wartungsverträgen (z.B. Liftanlagen, Heizungswartungen, Kamine,…)

Sie benötigen Unterstützung bei Verkauf oder Vermietung?

Unser Team von RE/MAX Family steht Ihnen für eine unverbindliche und kostenlose Beratung gerne zur Verfügung.

RE/MAX Family

Unverbindliches
Angebot

Persönliche Betreuung steht bei uns an erster Stelle – gerne erstellen wir Ihnen ein für Ihre Immobilie maßgeschneidertes Angebot.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Offert erstellen und kontaktieren Sie uns noch heute unter +43 (0)664 44 25 368 oder fordern sie weitere Informationen per E-mail unter office@riess-hausverwaltung.at oder Online-Formular an.

Unverbindliches
Angebot

Persönliche Betreuung steht bei uns an erster Stelle – gerne erstellen wir Ihnen ein für Ihre Immobilie maßgeschneidertes Angebot.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Offert erstellen und kontaktieren Sie uns noch heute unter +43 (0)664 44 25 368 oder fordern sie weitere Informationen per E-mail unter office@riess-hausverwaltung.at oder Online-Formular an.

Unser Versprechen

  • Persönlicher Kontakt: wir kennen unsere Häuser und seine Bewohner und nehmen uns für deren Anliegen ausreichend Zeit.
  • Erreichbarkeit: wir sind für dringende Anliegen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten telefonisch, per E-Mail oder auch WhatsApp erreichbar.
  • Kontinuierliche Objektbetreuung: bei großen Hausverwaltungen sorgen häufige Wechsel in der Objektverwaltung oder -verrechnung oftmals für einen Verlust von Wissen. Wir arbeiten immer im Team und jede Liegenschaft wird von der Geschäftsführung mitbetreut.
  • Effizienz: als kleine Hausverwaltung können wir Prozesse effizient darstellen. Hausverwaltung mit Hausverstand ist hierbei unsere Devise – so verwalten wir unsere Häuser so als wären es unsere eigenen.
  • Transparenz: wir stehen in keiner wirtschaftlichen Abhängigkeit zu Handwerkern oder anderen Zulieferern. Gemeinsam mit den Eigentümern wählen wir Professionisten aus und binden unsere Kunden in transparente Ausschreibungs- und Vergabeprozesse mit ein.
  • Individualität: wir passen unsere Dienstleistungen unseren Häusern und nicht umgekehrt.

Unser Team

Das Team von Riess Hausverwaltung verfügt über mehrjährige Erfahrung am Immobilienmarkt in Salzburg und dem angrenzenden Oberösterreich. Seit 2011 betreibt Hermann Riess mit dem Standort RE/MAX Family einen der erfolgreichsten Partner des internationalen Franchisesystems. Mit der Gründung der Riess & Schwarz Hausverwaltungskanzlei in 2016 wurde das Geschäftsfeld auf den Bereich Immobilienverwaltung erweitert. In 2023 erfolgte dann die Gründung der Fa. Riess Hausverwaltung. Wir verwalten unsere Immobilien mit Herz und Verstand.

Unser Team

Das Team von Riess Hausverwaltung verfügt über mehrjährige Erfahrung am Immobilienmarkt in Salzburg und dem angrenzenden Oberösterreich. Seit 2011 betreibt Hermann Riess mit dem Standort RE/MAX Family einen der erfolgreichsten Partner des internationalen Franchisesystems. Mit der Gründung der Riess & Schwarz Hausverwaltungskanzlei in 2016 wurde das Geschäftsfeld auf den Bereich Immobilienverwaltung erweitert. In 2023 erfolgte dann die Gründung der Fa. Riess Hausverwaltung. Wir verwalten unsere Immobilien mit Herz und Verstand.

Hermann Riess MIB MCom akad. IM

Geschäftsführender Gesellschafter

Unser Geschäftsführer Hermann Riess ist bereits seit mehr als 12 Jahren im Immobilienbereich tätig. Er hat zwei Masterabschlüsse in Betriebswirtschaft und forscht im Rahmen seiner Dissertation an der JKU Linz aktuell zu Diskriminierung am österreichischen Immobilienmarkt. Seine Berufserfahrungen im internationalen Marketing sowie als Unternehmensberater globaler Konzerne unterstützen die professionelle und strukturierte Verwaltungsabläufe.

m: riess@riess-hausverwaltung.at
t: +43 (0)664 44 25 368

Ulrike Kreuzbichler MA

Assistenz der Geschäftsführung

Ulrike ist die Assistentin der Geschäftsführung und betreut gleichzeitig einen Teil unserer verwalteten Liegenschaften. Sie unterstützt Hr. Riess vor allem bei organisatorischen Aufgaben.

m: office@riess-hausverwaltung.at
t: +43 (0)664 44 25 368

Ihre Zufriedenheit
ist unser Erfolg

Mag. Maria-Elisabeth Flachberger-Riess LL.M.

Rechtsberatung

Maria-Elisabeth unterstützt unser Team mit juristischer Expertise. Sie hat an der Paris-Lodron-Universität in Salzburg studiert und hat viel Erfahrung im Ausland (z.B. Südafrika, Kanada, Japan) gesammelt. Heute ist sie unsere Ansprechpartnerin für komplizierte Sachverhalte im Wohnungseigentumsgesetz, Mietrechtsgesetz usw.

Lukas Flachberger

Kommunikation, Liegenschaftsbetreuung

Lukas kümmert sich als Marketing-Manager in erster Linie um den professionellen Auftritt unserer Internetpräsenz und Druckwerken. Weiters unterstützt er uns in der Liegenschaftsbetreuung.

Ricarda Zeitheim

Objektmanagerin

Ricarda hat Ihre Lehrzeit zur Immobilienverwalterin in unserem Unternehmen mit Bravour absolviert und die Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden. Sie ist die gute Seele am Telefon, verwaltet eigenständig einen Teil unserer Objekte und beantwortet gerne alle Fragen unserer Kunden.

Job gesucht?

Objektmanager/-in

Wir suchen nach Unterstützung im Bereich Objektverwaltung. Bewerben Sie sich noch heute mit Ihren vollständigen Unterlagen unter office@riess-hausverwaltung.at

Fragen zum Thema Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung übernimmt die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung einer Liegenschaft. Die Verwaltung ist etwa für das Vereinnahmen von Akontozahlungen, der Erstellung der Jahresabrechnung, der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an der Immobilie oder der Abhaltung von Eigentümerversammlungen verantwortlich.

Immobilien zu verwalten bedeutet mehr als nur einen Job zu erfüllen. Der Verwalter hat mit fremden Immobilienvermögen treuhändig umzugehen, auf die Immobilien seiner Kunden aufzupassen und sich ordentlich zu kümmern.

Eine detaillierte Aufstellung der Aufgabengebiete einer Hausverwaltung finden Sie direkt auf unserer Website.

Das Gewerbe des Immobilientreuhänders ist in der österreichischen Gewerbeordnung (GewO 1994) ein reglementiertes Gewerbe. Eine Anmeldung des Gewerbes ist nur unter strikten Auflagen möglich und § 117 der Gewerbeordnung legt strenge Vorlagen auf. Neben einer verpflichtenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung muss der Immobilienverwalter eine fundierte Ausbildung und mehrere Jahre relevante Berufserfahrung nachweisen.

Hausverwaltungsdienstleistungen werden von vielen regionalen, überregionalen und teilweise auch schon von Online-Unternehmen angeboten. Anhand der folgenden Qualitätskriterien können Sie Angebote am besten vergleichen.

Erreichbarkeit

Eine gute Hausverwaltung sollte an Werktagen, von Montag bis Freitag zu den allgemeinen Geschäftszeiten erreichbar sein und technisch in der Lage sein kleinere Instandhaltungsmaßnahmen selbst beurteilen und beauftragen zu können. Eine Notfallnummer hilft bei akuten Problemen wie etwa Wasserrohrbrüchen außerhalb der Geschäftszeiten. Sollte ein Problem nicht sofort gelöst werden können so sollte der Objektbetreuer ehestmöglich eine Klärung anstoßen und den Kunden unaufgefordert informieren.

Kompetenz

Der Hausverwaltung sollte über eine fundierte Ausbildung und Erfahrung verfügen. Gerade bei Fragen rund um die einschlägigen Gesetze wie etwa das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Heizkostengesetz (HeizKG) muss der Ansprechpartner auskunftsfähig sein.

Ein Hausverwalter muss nicht zwingend auf jede Frage sofort eine Antwort wissen! – Oft bedarf eine verbindliche Rückmeldung einige Recherche oder Konsultierung von Experten. Genau hierfür ist ein breitgefächertes Netzwerk von Professionisten essentiell.

Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen sicher, dass der Hausverwalter über die sich ständige ändernde Gesetzeslage bestmöglich informiert ist und dieses Wissen in seinem Tagesgeschäft anwenden kann.

Der richtige Ansprechpartner

Sie sollten Ihren Ansprechpartner kennen und dieser sollte bestens über die Liegenschaft Bescheid wissen. Jedes Objekt ist anders und gerade bei häufigen Betreuerwechsel gehen oftmals wertvolle Informationen verloren. Ein guter Objektbetreuer betreut Sie über viele Jahre hinweg!

Service vor Ort

Eine gute Hausverwaltung geht die „Extra-Meile“ und besichtigt die Liegenschaft mehrere Male im Jahr. Nur so kann man mit den Anwohnern ins Gespräch kommen und die Wünsche der Mieteigentümer bestmöglich aufnehmen und berücksichtigen. Auch kann so negativen Entwicklungen früh entgegengewirkt werden.

Versicherungsschutz

Ein seriöses Unternehmen erkennen Sie mitunter auch daran, dass dieses über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in ausreichender Schadenshöhe verfügt.

Ihr Team von Riess-Hausverwaltung unterstützt Sie gerne bei der organisatorischen, technischen und kaufmännischen Verwaltung Ihrer Immobilie. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Eine Hausverwaltung sorgt für einen korrekten und vor allem reibungslosen Ablauf aller anfallenden Tätigkeiten rund um ein Eigentums- oder Zinshaus. Der Hausverwalter hat eine Vertrauensfunktion gegenüber den Eigentümern. Als treuhänderischer Hausverwalter obliegt dem Verwalter das Ansparen von Rücklagebeträgen sowie die ordnungsgemäße Abrechnung und Überwachung der Betriebskosten.

Die Eigentümer können sich zusätzlich darauf verlassen, dass ihr Wohnungseigentum fachgerecht und verlässlich gepflegt sowie der Wert der Immobilie erhalten bzw. gesteigert wird. Die Hausverwaltung ist zur Sparsamkeit verpflichtet und ein guter Verwalter wird laufend nach Möglichkeiten suchen die laufenden Kosten ohne Qualitätsverlust zu reduzieren.

Eine Hausverwaltung übernimmt die Agenden vor Ort und kann vor allem bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und/oder Mietern als neutrale Instanz schlichtend eingreifen. In vielen Fällen hat die Bestellung einer Hausverwaltung geholfen die Atmosphäre und das Zusammenleben zwischen Bewohnern zu verbessern.

Eine generelle Pflicht eine gewerbliche Hausverwalter zu bestellen besteht nicht. Zinshausbesitzer und kleinere Wohnungseigentumsgemeinschaften verwalten ihre Liegenschaften oftmals selbst. Eine sogenannte Selbstverwaltung spart zwar Geld, kostet aber viel Zeit und bedarf umfassendes Fachwissen. Vor allem der Aufwand für eine ordentliche Betriebskostenabrechnung, Rücklagenabrechnung, Winterdienst, Reparaturen, Eigentümerversammlungen udgl. wird oftmals unterschätzt. Private Verwalter müssen vor allem auch die sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. WEG Novelle 2002) im Auge behalten.

Eine Selbstverwaltung kann über kurz oder lang zu Unstimmigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern führen. Ist kein Verwalter bestellt, so kann sowohl ein Wohnungseigentümer als auch ein Dritter, der ein berechtigtes Interesse an einer wirksamen Vertretung der Eigentümergemeinschaft hat, die gerichtliche Bestellung eines vorläufigen Verwalters beantragen. Bis zu dieser Entscheidung gilt der im Grundbuch erstgenannte Wohnungseigentümer als Zustellbevollmächtigter. Die Vertretungsbefugnis des vorläufigen Verwalters endet mit der Bestellung eines Verwalters durch die Gemeinschaft.

Das Honorar für die üblichen Leistungen der kaufmännischen, technischen und organisatorischen Verwaltung wird üblicherweise zu einem Pauschalbetrag angeboten. Zusatzleistungen wie etwa ein Bauleitungshonorar für Großreparaturen oder zusätzliche Leistungen (z.B. zusätzliche Eigentümerversammlungen, Durchführung baulicher Änderungen durch Eigentümer) werden gesondert verrechnet. Das Honorar orientiert sich am zu erwartenden Aufwand und wird für jedes Objekt individuell berechnet.

Die Hausverwaltung wird vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft bestellt und auch bezahlt. Die Kosten einer Verwaltung können einem Mieter anteilig verrechnet werden. Im Jahr 2023 kann Mietern € 4,47 netto pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr als Betriebskosten zur Deckung der Verwaltungsauslagen verrechnet werden (siehe § 22 MRG).

Die Hausverwaltung wird bei Mietobjekten vom Alleineigentümer und bei Wohnungseigentumsobjekten von der Mehrheit (nach Anteilen) der Miteigentümer bestellt. Wenn unter den Miteigentümern kein Einvernehmen besteht kann ein Verwalter auch auf Antrag vom jeweiligen Bezirksgericht bestellt werden.

Die Mehrheit der Wohnungseigentümer (nach Anteilen) kann eine Hausverwaltung kündigen. Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit können sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch der Verwalter den Verwaltungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode kündigen. Damit die Kündigung per 31. Dezember wirksam wird muss diese bis 30. September ausgesprochen werden.

Bei einer außerordentlichen Kündigung kann jeder einzelne Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters durch ein Gericht beantragen. Hierfür muss jedoch eine grobe Pflichtverletzung vorliegen, welche durch das Gericht bestätigt werden muss.

Sie sind mit Ihrer derzeitigen Hausverwaltung unzufrieden und möchten wechseln? – Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot und unterstützen Sie bei der Kündigung Ihres aktuellen Verwalters.

Aktuell betreuen wir Objekte in Salzburg Stadt, dem Salzburger Umland sowie dem angrenzenden Oberösterreich.

Als Hausverwalter haben wir gegenüber den Eigentümern eine Rechnungslegungspflicht. Im Falle einer Reparatur/Sanierung müssen ab einer vertraglich festgeleten Bagatellgrenze (z.B. € 1.000.-) mindestens drei Angebote von Fachbetrieben eingeholt werden. In den meisten Fällen wird der Auftrag an den Bestbieter vergeben. Sollte ein teureres Angebot aufgrund zusätzlicher Faktoren (z.B. längere Garantiezeiten) bevorzugt werden so muss hier die Wohnungseigentumsgemeinschaft entscheiden.

Zur Instandhaltung der Liegenschaft bezahlt jeder Wohnungseigentümer einen Beitrag zur Rücklage. Dieser Betrag variiert nach Baujahr, Zustand und den Vorstellungen der Eigentümer, muss jedoch gemäß Wohnungseigentumsgesetz „angemessen“ sein. Mit der WEG Novelle 2022 wurde eine Mindestdotierung der Rücklage in Höhe von € 0,90 pro m² Nutzfläche und Monat festgelegt. In Sonderfällen (z.B. Baufertigstellung unter 10 Jahren,…) kann diese Mindestdotierung unterschritten werden. Die Rücklage dient dazu, in Zukunft anfallende Reparaturen und Sanierungen zu begleichen. Der Verwalter darf aber nicht frei über diese verfügen, sondern muss die Eigentümer darüber informieren, wie das Geld verwendet wird bzw. wurde.

Kontakt

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5204 Straßwalchen

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Öffnungszeiten:

Mo./Di./Do.       08:00 – 16:00

Mi./Fr.                 08:00 – 12:00

sowie nach Vereinbarung

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