Richtwert & Richtwertmiete

Alle zwei Jahre zum 1. April wird der Richtwert an die Inflation angepasst. Das Justizministerium verlautbart die neuen Werte. Hier können Sie die aktuellen Höhen für ganz Österreich nachlesen.

Richtwerte nach Bundesländern (Beträge in €/m² monatlich)
Bundesland Richtwert alt
1.4.2017–31.3.2019
Richtwert neu
ab 1.4.2019
B 5,09 5,30
K 6,53 6,80
5,72 5,96
6,05 6,29
S 7,71 8,03
ST 7,70 8,02
T 6,81 7,09
V 8,57 8,92
W 5,58 5,81

Mietrechtliche Wirksamkeit

Die neuen Richtwerte werden mit 1. April 2019 mietrechtlich wirksam. Neue Mietverträge können auf dieser Basis ab 1. April abgeschlossen werden. Bestehende Richtwertmietverträge können bei entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen ab Mai 2019 angehoben werden.

Zu beachten sind jedoch die Formerfordernisse (§ 16 Abs 9 MRG): Das Anhebungsbegehren muss jedenfalls schriftlich erfolgen und darf nicht vor dem Eintritt der mietrechtlichen Wirksamkeit (nicht vor dem 1. April 2019) abgesendet werden.

Quelle: Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund (2019)

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