Eine Horrorvorstellung für viele Vermieter: viele Monate wird pünktlich bezahlt doch plötzlich bleibt die Miete aus. Und jetzt?

Zu Beginn sollte immer die direkte Ansprache stehen. Mit einem Anruf oder einem kurzen Besuch kann man schnell und kostengünstig eine Klärung suchen. Vielleicht liegt ein Fehler bei der Überweisung vor oder hat der Mieter gerade einen kurzfristigen Engpass. Im Idealfall einigt man sich einvernehmlich auf einen kurzfristigen Zahlungsaufschub.

Ein solcher Aufschub sollte jedoch die Regel werden. Wenn jedoch kein Zahlungsaufschub gewährt wird so ist der nächste Schritt das Aussprechen einer qualifizierten und schriftlichen Mahnung sowie das Setzen einer Zahlungsfrist.

An dieser Stelle kann der Vermieter bereits die Auflösung des Mietverhältnisses wegen Nichtbezahlung der Miete erklären. Verstreicht die Zahlungsfrist ungenutzt, so kann eine Mietzins- und Räumungsklage bei Gericht eingebracht werden. Wird diese vom Mieter nicht bestritten, so erhält der Vermieter ein Versäumungsurteil und kann im Worst Case die Wohnung auch räumen lassen.

Für Fragen rund um das Thema Miete und Kündigungsrecht stehen die Hausverwaltungsexperten von Rieß & Schwarz gerne zur Verfügung.

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