Hausordnung im Wohnungseigentum in Österreich – Was Eigentümer wissen sollten

In einer Wohnungseigentumsanlage leben viele Menschen auf engem Raum zusammen. Damit das Miteinander reibungslos funktioniert, braucht es klare Regeln – hier kommt die Hausordnung ins Spiel. Sie ist ein wichtiges Instrument, um ein geordnetes und rücksichtsvolles Zusammenleben im Sinne aller Eigentümer und Bewohner sicherzustellen.

Was ist eine Hausordnung?

Die Hausordnung ist ein Regelwerk, das das Verhalten in den allgemeinen Teilen der Liegenschaft – also etwa im Stiegenhaus, im Garten oder in der Waschküche – regelt. Sie betrifft sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter, die in der Anlage wohnen. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und den ordnungsgemäßen Gebrauch der Gemeinschaftsflächen sicherzustellen.

Was darf in der Hausordnung geregelt werden?

Typische Regelungsinhalte sind etwa:

  • Ruhezeiten (z. B. Mittags- und Nachtruhe)

  • Nutzung der Waschküche oder anderer Gemeinschaftsräume

  • Haustierhaltung

  • Reinigungspflichten (z. B. Schneeräumung oder Stiegenhausreinigung)

  • Abstellen von Gegenständen im Gang oder Keller

  • Müllentsorgung

Wichtig: Die Hausordnung darf keine unzulässigen Einschränkungen enthalten – insbesondere dürfen Wohnungseigentümer in ihrem Sondereigentum nicht übermäßig eingeschränkt werden.

Wer beschließt die Hausordnung?

Die Hausordnung wird in der Regel von der Eigentümergemeinschaft beschlossen – entweder einstimmig oder durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Manchmal wird sie auch vom Verwalter vorgeschlagen. Damit sie rechtsverbindlich ist, muss sie im Einvernehmen mit den Eigentümern erfolgen.

Was passiert bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Eigentümergemeinschaft Abmahnungen aussprechen oder im Ernstfall sogar rechtliche Schritte einleiten. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ein Wohnungseigentümer nach zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gezwungen werden – allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen.

© Copyright – Hermann Rieß GmbH | Mayburgerplatz 8 | 5204 Straßwalchen | office@riess-hausverwaltung.at | +43 (0)664 44 25 368