Ideeles Miteigentum erklärt

Sobald mehreren Personen ein Eigentumsrecht zusteht, steht eine Sache im Miteigentum. Jeder dieser Miteigentümer ist an dieser Sache mit einem bestimmten (ideelen) Anteil berechtigt.Hierbei handelt es sich nicht um reale, sondern eben ideele Anteile an der Gesamtsache. Hierbei spricht man von „schlichtem Miteigentum“.Wird etwa ein Wohnhaus mit 3 Stockwerken an drei Kinder verschenkt, so sind diese jeweils zu einem Drittel Eigentümer als Eigentümer im Grundbuch ersichtlich. Es ist nicht geregelt welchem der Kinder irgendein Stockwerk zugeteilt ist.

Das Wohnungseigentum (WEG) stellt eine Sonderform des Miteigentums dar. Bei diesem handelt es sich um das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und alleine darüber zu verfügen.

Benützungsregelung

Durch die Tatsache, dass keiner der Miteigentümer reale Anteile an der Liegenschaft hält, sind Benützungsregelungen, welche einstimmig beschlossen werden müssen unabdingbar. Nur so können gewisse Gebäudeteile (z.B. eine bestimmte Wohnung) genutzt werden. Diese Rechte sollten unbedingt im Grundbuch angemerkt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Rechtsnachfolger, der in die Rechtsposition eines vorigen Miteigentümers eintritt  nicht an die vereinbarten Benützungsregelungen gebunden ist.

Quelle: Findmyhome  Law Experts

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