Verschärfungen ab 26.12.2020

Ab 26.12.2020 gelten in Österreich wieder verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie. Anbei finden Sie eine Auflistung dieser Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf unser Tagesgeschäft als Hausverwaltung.

Ausgangsregelung:

Die Ausgangsregelung (Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig) wird bis zumindest Montag, 18. Jänner 2021, verlängert und gilt nun wieder den ganzen Tag (Ausdehnung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf eine grundsätzlich generelle Ausgangsbeschränkung).

Weihnachten:

Die Regelungen für den 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht: An diesen beiden Tagen gelten keine Ausgangsregelungen. Zusammenkünfte von max. 10 Personen aus max. 10 verschiedenen Haushalten sind möglich.

Freitesten:

Am 15., 16. und 17. Jänner, sind österreichweite Massentest geplant. Mit einem negativen Test kann die Ausgangssperre mit 18. Jänner beendet werden („Freitesten“); ohne Test verlängert sich die Ausgangsbeschränkung um eine Woche, also bis inklusive 24. Jänner und überall, wo man hindarf (z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen) ist eine FFP 2 Maske zu tragen wo sonst MNS vorgeschrieben ist.

Kundenbereiche:

Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren etc.) wird bis 18. Jänner 2021 untersagt. Alle anderen Dienstleistungen bleiben grundsätzlich erlaubt. Lieferungen sind zulässig. Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Zudem ist ab 26.12. „Click & Collect“ im Handel erlaubt.

Auswirkungen auf Hausverwaltungen

Für Dienstleistungsunternehmen wie Finanzdienstleister, Versicherungsmakler, Werbe- und PR-Agenturen, Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Bilanzbuchhalter, Ingenieurbüros, Immobilienmakler, Hausverwalter, Buchverleger etc gelten folgende Regelungen:

bei Kundenverkehr in der Betriebsstätte: Mindestabstand und MNS bei Kunden und Mitarbeitern bei Kundenkontakt sind einzuhalten und pro Kunde müssen 10 m² zur Verfügung stehen (bei maximal 10 m² Kundenbereich darf nur ein Kunde den Kundenbereich betreten)
reiner Bürobetrieb ohne Kundenverkehr: Mindestabstand ist einzuhalten, kann ein physischer Kontakt zwischen den Mitarbeitern nicht ausgeschlossen werden (zB Mehrpersonenbüros), ist zusätzlich ein MNS zu tragen oder sind Trennwände anzubringen
Kundenbesuch bei diesem vor Ort: zulässig unter Einhaltung des Mindestabstand und des Tragens eines MNS, wenn der Kundenbesuch in geschlossenen Räumen stattfindet
Dienstverrichtung im Freien (zB Vermessungen): Mindestabstand ist einzuhalten.
Immobilienbesichtigungen: Bleiben wie bisher (Deckung eines Wohnbedürfnisses, berufliche Zwecke) zulässig

Wir freuen uns weiterhin ohne größere Einschränkungen für Sie tätig zu sein und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Ihr Team von Rieß & Schwarz Hausverwaltung

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

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