Die Kaution

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für zukünftige Forderungen gegenüber dem Mieter. Dies für den Fall von Mietausfällen oder Beschädigungen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet die Kaution fruchtbringend anzulegen. Die Zinsen gebühren dem Mieter. Die Kaution wird fällig d.h. muss an Sie zurückgezahlt werden, wenn das Mietverhältnis beendet und der Mietgegenstand an den Vermieter übergeben wird. Gemäß § 16b MRG bestimmt, dass die Rückgabe unverzüglich nach Rückstellung stattfinden muss. Nur im Falle eines unberechtigten Mietzinsrückstandes oder bei Beschädigungen darf der Vermieter die Kaution einbehalten bzw. Teile davon, sofern es sich um kleine Beschädigungen handelt.

Reinigung bei Übergabe

Eine Miewohnung ist grundsätzlich sauber und besenrein zurückzustellen. Mitvermietete Gegenstände wie Kühlschrank oder Backrohr müssen gründlich gereinigt werden. Die Reinigung kann sonst auf Kosten des Mieters durchgeführt werden. Vorausgesetzt natürlich, dass man beim Einzug eine saubere Wohnung übernommen hat.

Angemessene Frist

Die Rückgabe der Kaution muss, wie im obigen Absatz erwähnt, laut Mietrechtsgesetz unverzüglich passieren. Gemeint ist damit binnen einer angemessenen Frist von ein bis zwei Wochen. Schließlich muss der Vermieter genug Zeit haben, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen und gegebenenfalls Kostenvoranschläge für Reparaturen einzuholen.

Quelle: Kurier

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