Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Wohnung vom Hauptmieter untervermietet werden. Eine etwaige Kündigung des Hauptmietverhältnisses wirkt jedoch auch gegenüber dem Untermieter d.h. dass ein Räumungstitel bzw. eine Delogierung auch den Untermieter trifft. Für den Untermieter wäre es u.U. ratsam direkt das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen um sich auf eine Haupmiete zu verständigen. Gegenüber dem Hauptmieter kann der Untermieter Schadenersatzansprüche wegen der von ihm verschuldeten vorzeitigen Vertragsbeendigung geltend machen.
Quelle: Kurier