Undurchsichtige Gesetzeslage in Österreich

Das Miet- und Wohnrecht in Österreich ist äußerst umständlich und teilweise undurchschaubar gestaltet. Das vorhandene, stark zerklüftete Mietrecht bringt große Rechtsunsicherheit mit sich. Sonst kann Österreich im internationalen Vergleich immer mit Rechtssicherheit punkten; aber gerade in einem so zentralen Rechtsgebiet, das alle Bürger betrifft, gelingt das nicht. Vielmehr werden beim Thema Mietrecht politische Grabenkämpfe ausgefochten, die letztlich allen Österreichern schaden.

Warum sich etwa die Anwendbarkeit von diversen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) nach dem Gebäudealter richtet ist nicht nachvollziehbar. Während manche Mieterschutzbestimmungen zur Gänze anzuwenden sind sind diese bei (wenigen) anderen Objekten überhaupt nicht relevant.

Mit Maßnahmenpaket zu günstigeren Mieten

Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) Mieter stärker entlasten und die Schaffung von günstigerem Wohnraum fördern. Neben dem sogenannten Bestellerprinzip, wonach derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn auch bestellt, sollen Mieten dabei stärker nach oben hin begrenzt werden.

Abschaffung der Mietvertragsgebühr

Bislang sind Mietverträge in Österreich gebührenpflichtig. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Gebühr derzeit ein Prozent von der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Diese Gebühren sollen nach dem Willen des Kanzleramtsministeriums ersatzlos gestrichen werden.

Stärkere Mietenbegrenzung

Gilt für eine Wohnung das Mietrechtsgesetz, sind Mieten durch sogenannte Richtwerte begrenzt. Dazu gibt es aber eine Reihe von Zuschlägen, die gesetzlich nicht klar definiert sind. Das bestehende Mietenbegrenzungssystem sei daher wirkungslos, heißt es aus dem Ministerium. Deshalb wolle man klare gesetzliche Regelungen zu den Zuschlägen schaffen und diese auf maximal 20 Prozent des Richtwertes nach oben hin begrenzen. Zudem sollen Vermieter verpflichtet werden, die Zuschläge im Mietvertrag anzugeben.

Senkung der Betriebskosten

Vermieter können bestimmte Kosten als Betriebskosten auf den Mieter überwälzen – welche das sind, ist gesetzlich definiert. Bisher gehören dazu auch Grundsteuer, Versicherungs- und Verwaltungskosten. Diese drei Kostenarten soll nach dem Willen von Drozda künftig der Vermieter alleine tragen.

Neuregelung der Erhaltungspflichten

Bisher ist teilweise unklar, ob der Vermieter oder der Mieter für Schäden an der Mietwohnung aufkommen muss – abhängig ist dies nicht nur von der Art des Schadens, sondern auch davon, ob eine Wohnung im Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes liegt oder nicht. Zudem können im Mietvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Eine einheitliche Neuregelung soll daher genau festlegen, wann der Vermieter erhaltungspflichtig ist und wann nicht.

Stärkung des sozialen Wohnbaus

Grundstücke sind bestimmten Kategorien gewidmet – das bedeutet, dass in bestimmten Gebieten beispielsweise nur Wohnraum errichtet werden darf und Gewerbe nur an anderen zulässig ist. Künftig soll eine eigene Widmungskategorie „sozialer Wohnungsbau“ dafür sorgen, dass vermehrt günstige Immobilien entstehen.

Quelle: Der Standard

Immowelt

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