ÖNORM B1300: Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude

Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

In diesem Kontext kommt den seitens der Rechtsprechung entwickelten „Verkehrssicherungspflichten“ oder der „Bauwerkehaftung“ gem. § 1319 ABGB eine zentrale Bedeutung zu. Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden. Die Sicherheitsüberprüfung gliedert sich in vier Bereiche, nämlich:

  • Technische Objektsicherheit
    Bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der
    Bausubstanz
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz
    Bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr und zum
    vorbeugenden und unmittelbarem Brandschutz. (Bspw Brandabschnittsteile, Fluchtwege,
    Blitzableiter)
  • Gesundheits- und Umweltschutz
    Bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung gesunder
    Lebensbedingungen, die im Einklang mit dem Umweltschutz stehen. (Bspw
    Hygienevorrichtungen iZm Warmwasser-Verteilnetz)
  • Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
    Bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen, die dem Einbruchschutz,
    Zivilschutz und Schutz vor Naturgefahren dienen. (Bspw Zutrittskontrolleinrichtungen,
    Zivilschutzräume, Hochwasserschutzeinrichtungen)

Der Eigentümer bzw. der Verwalter hat sich laufend über die neuesten gesetzlichen Vorschriften zu informieren und das Gebäude – zumindest was die Nutzungssicherheit betrifft – auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Es sind in regelmäßigen Abständen (zumindest einmal jährlich) wiederkehrende Sichtkontrollen und Zerstörungsfreie Begutachtungen durchzuführen.

Wer sich nicht um sein Objekt kümmert, handelt fahrlässig und muss im Fall eines Unfalles nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen.

Regelmäßige Sichtungen sind entscheidend. Die ÖNORM B 1300 unterstützt den Eigentümer, Verwalter etc., bau- und anlagentechnische Fragestellungen geordnet und vollständig auszulagern und Haftungen weiterzugeben.

Gerne unterstützt Sie das Team von RS-Hausverwaltung!

Quelle: TÜV Austria

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