Elektrotechnikverordnung fixiert das Recht auf eine sichere Elektroanlage

Seit Juli 2010 verpflichtet die neue Elektrotechnik-Verordnung den Wohnungsvermieter, bei einer Neuvermietung die Elektroanlage überprüfen zu lassen. Die vorgeschriebene Sicherheit muss der Vermieter über eine umfangreiche schriftliche Dokumentation beweisen. Ein befugter Elektrotechniker erstellt den so genannten Elektro-Befund detailliert und genau. Eine ordentliche Überprüfung kann zwei bis dreieinhalb Stunden dauern. Eine Überprüfung für eine 70 Quadratmeter Wohnung inklusive Elektro-Befund kostet  zirka 250 Euro.

In § 7a der geltenden Fassung werden Anforderungen an elektrische Anlagen in Wohnungen festgelegt. Der diesbezügliche, original Text der Verordnung lautet:
§ 7a. Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicherzustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.

Quelle: Elektrojournal

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